Vorgehen für gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren einer Psychotherapie
Um sicher zu stellen, dass die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, muss vorab ein Antrag gestellt werden. Es wird dafür kein spezielles Formular benötigt, ein formloses Schreiben muss allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Anschreiben an die gesetzliche Krankenkasse
- Protokoll über fehlende Therapieplätze bei Therapeuten mit Kassenzulassung
- Notwendigkeitsbescheinigung darüber, dass Dringlichkeit für eine Behandlung besteht
- Behandlungsbescheinigung darüber, dass die Therapie kurzfristig gestartet werden kann
Schritt 1: Krankenkasse kontaktieren
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um ggf. spezielle Antragsvoraussetzungen mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter zu klären. Die Notwendigkeitsbescheinigung für eine Therapie kann in der Regel von Ihrem Arzt ausgestellt werden. Die Behandlungsbescheinigung erhalten Sie in meiner Praxis.
Schritt 2: Protokoll über die vergebliche Suche nach Therapeuten mit Kassenzulassung
Die gesetzliche Krankenkasse ist nur verpflichtet, die Kosten für eine Therapie zu erstatten, wenn die Behandlung nicht rechtzeitig und nicht in zumutbarer Entfernung möglich ist.
Sollte eine Behandlung bei 4-5 Anfragen innerhalb von 3 Monaten nicht möglich sein, so haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung einer außervertraglichen Therapie. Ihrer Krankenkasse müssen Sie die Kontaktaufnahmen als Nachweis protokollieren. Eine entsprechende Vorlage finden Sie anbei.
Schritt 3: Antrag auf Kostenerstattung
Mithilfe eines Anschreibens formulieren Sie den Antrag auf Kostenerstattung. Eine Mustervorlage finden Sie anbei.
Protokoll für Behandlungsanfragen bei Therapeuten mit Kassenzulassung:
Anfrage 1 2 3 4 5
Name und Anschrift der Therapeuten:
Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme:
Ergebnis der Kontaktaufnahme und Wartezeitangabe:
Abs: Ihr Name und
Ihre Adresse und
Kontaktmöglichkeiten, z.B.
Telefonnummer
An: Ihre Krankenkasse
+ Anschrift
Ort, Datum
Antrag auf Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie durch Frau Dr. Helen Petschenka nach dem HPG gemäß §13 Abs. 3 SGB 5
Sehr geehrte MitarbeiterInnen,
Im Rahmen des § 13 Abs. 3 SGB 5, sowie dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 17/97), beantrage ich die Kostenerstattung durch die Behandlung einer Therapeutin ohne Kassenzulassung.
Nach vielen erfolglosen Behandlungsanfragen bei Therapeuten mit Kassenzulassung an meinem Wohnort, welche die für mich notwendige Therapieform (hier einfügen, z.B. Hypnobirthing, Bindungsanalyse) anbieten, benötige ich dringend und ohne weiteren Aufschub einen Therapieplatz. Kein kassenärztlicher Therapeut konnte mir einen Behandlungsplatz innerhalb der nächsten drei Monate zusichern.
Die nötige Therapie könnte nun unverzüglich durch Frau Dr. Helen Petschenka (HPG) starten. Die Behandlungsbescheinigung liegt diesem Anschreiben bei.
Weitere Wartezeiten, zusätzliche Behandlungsanfragen und längere Anreisewege sind in meiner Verfassung nicht länger tragbar. Die beiliegende Notwendigkeitsbescheinigung verdeutlicht den Punkt, dass bei unbehandelten und länger anhaltenden psychischen Belastungen eine Chronifizierung dieser drohen könnte.
Ich bitte daher um möglichst schnelle Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Unterschrift
Anlagen:
- Protokoll über Behandlungsanfragen
- Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
- Therapeutische Behandlungsbescheinigung
Erweiterte Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangerschaft und Geburt.